Unabhängig von der Vielfalt der Delikte im Allgemeinen Strafrecht haben Sie immer bestimmte grundlegende Rechte, die für alle Delikte gelten. Besonders wichtig sind dabei Ihr Schweigerecht und Ihr Recht auf anwaltliche Unterstützung. Das bedeutet, dass Sie niemals verpflichtet sind, sich selbst zu belasten, und jederzeit die Unterstützung eines Strafverteidigers in Anspruch nehmen können, auch wenn Sie von Ermittlungsbehörden wie der Staatsanwaltschaft oder der Polizei als Verdächtiger vorgeladen werden.
Ich empfehle dringend, diese beiden Rechte immer wahrzunehmen. Die Erfahrung zeigt, dass in der oft ungewohnten und stressigen Ausnahmesituation leicht unbedachte Aussagen gemacht werden können, die unerwartete und unerwünschte Folgen haben können. Bedenken Sie stets, dass eine einmal getätigte Aussage nicht zurückgenommen werden kann.