Das Verkehrsstrafrecht als Sonderform des Verkehrsrechts ist Teil des Strafrechts und befasst sich mit den Verkehrsstraftaten (in Abgrenzung zu den Verkehrsordnungswidrigkeiten).
Um die Sicherheit aller Beteiligten so gut wie möglich zu gewährleisten, gelten im öffentlichen Straßenverkehr eine ganze Reihe an Regeln. Wer gegen diese verstößt, muss mit verschiedenen Konsequenzen rechnen.
Die meisten Zuwiderhandlungen, die im Straßenverkehr begangen werden, sind Ordnungswidrigkeiten. Für diese können zwar Bußgelder, Punkte in Flensburg und im schlimmsten Fall sogar ein Fahrverbot anfallen, strafbar gemäß dem Verkehrsstrafrecht machen Sie sich bei einem solchen Verstoß allerdings nicht.
Es gibt aber Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr, bei denen Sie nicht so glimpflich davonkommen: die sogenannten Verkehrsstraftraten, auch bekannt als Straßenverkehrsdelikte. Diese werden anders als Ordnungswidrigkeiten nicht nach den Vorgaben des Bußgeldkatalogs sanktioniert.
Stattdessen erfolgt eine Verfolgung durch die Staatsanwaltschaft und ein Strafgericht befindet darüber, welche Strafe angemessen ist. Zudem kommt es zu einem Eintrag ins Bundeszentralregister und unter Umständen kann Ihr Verkehrsdelikt sogar in Ihrem polizeilichen Führungszeugnis auftauchen. Eine Straftat im Straßenverkehr ist somit keine Bagatelle.