Rechtsanwalt für Strafrecht Torsten Stern
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Erziehung statt Strafe: Sanktionen im Jugendstrafrecht
Im Jugendstrafrecht steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund. Die rechtlichen Folgen, die eine Jugendstraftat auslöst, sind daher andere als die, welche das allgemeine Strafrecht für die Straftat eines Erwachsenen oder eines nach allgemeinen Strafrecht verurteilten Heranwachsenden vorsieht. Als Sanktionen kennt das Jugendstrafrecht Erziehungsmaßregelungen, Zuchtmittel und Jugenstrafe.
Erziehungsmaßregeln
Zuchtmittel
Jugendstrafe
Höchstdauer der Jugengendstrafe
In der Regel bis zu 10 Jahre, in Ausnahmefällen bis zu 15 Jahre bei besonders schweren Straftaten.
Mindestalter für Jugendstrafe
Jugendstrafen können ab einem Alter von 14 Jahren verhängt werden.
Erziehungsmaßregeln
Diverse erzieherische Maßnahmen wie Arbeitsauflagen, soziale Trainingskurse oder Erziehungsbeistand sind möglich und werden individuell angepasst.
Sanktionsmöglichkeiten im Überblick
Im Jugendstrafrecht Deutschlands kommen als Sanktionsmöglichkeiten Geldstrafen, Jugendstrafen bis zu 10 Jahren (in Ausnahmefällen bis zu 15 Jahren), Erziehungsmaßregeln wie Arbeitsauflagen oder soziale Trainingskurse zum Einsatz.
Besonderheiten und Grundsätze des Jugendstrafrechts
Das Jugendstrafrecht findet keine Anwendung bei Kindern, die bei der Begehung der Tat noch nicht vierzehn Jahre alt sind. Diese Kinder sind nach § 19 StGB schuldunfähig, was bedeutet, dass sie für ihre Taten strafrechtlich nicht verantwortlich gemacht werden können. Stattdessen kommen in solchen Fällen Maßnahmen des Familiengerichts nach den §§ 1631 Abs. 3 und 1666 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) sowie nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) in Betracht.
Das Jugendstrafrecht gilt immer für Jugendliche, also Personen, die zur Zeit der Tat vierzehn, aber noch nicht achtzehn Jahre alt sind. Auf Heranwachsende, die zur Zeit der Tat achtzehn, aber noch nicht einundzwanzig Jahre alt sind, wird das Jugendstrafrecht in seinen wesentlichen Bestimmungen angewendet, wenn entweder die Gesamtwürdigung der Persönlichkeit der Täterin oder des Täters ergibt, dass sogenannte Reifeverzögerungen zur Tatzeit vorlagen, oder es sich nach der Art, den Umständen oder den Beweggründen der Tat um eine Jugendverfehlung handelt.
Ein zentraler Grundsatz des Jugendstrafrechts ist die eingeschränkte Öffentlichkeit der Verfahren. Verhandlungen gegen Jugendliche, einschließlich der Verkündung der Entscheidungen, sind nicht öffentlich. Dies dient dem Schutz der Privatsphäre der jugendlichen Beschuldigten. Nur wenn in dem Verfahren auch Heranwachsende oder Erwachsene angeklagt sind, ist die Verhandlung grundsätzlich öffentlich.
In Jugendgerichtsverfahren wird die Jugendgerichtshilfe beteiligt. Diese hat unter anderem die Aufgabe, die Persönlichkeit, die Entwicklung und die Umwelt des Beschuldigten zu erforschen und sich zu den Maßnahmen, die zu ergreifen sind, zu äußern. Die Jugendgerichtshilfe nimmt in der Regel auch an der Hauptverhandlung teil, um sicherzustellen, dass die individuellen Bedürfnisse und Hintergründe des jugendlichen Täters berücksichtigt werden.
Schutz der Privatsphäre im Jugendstrafrecht
Im Jugendstrafrecht steht der Schutz der Privatsphäre jugendlicher Beschuldigter im Vordergrund. Verfahren werden in der Regel unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt, um die sensiblen persönlichen Umstände zu wahren.
Eingeschränkte Öffentlichkeit
Ein Grundsatz des Jugendstrafrechts ist die nicht öffentliche Verhandlung gegen Jugendliche, um deren Privatsphäre zu schützen. Nur bei Anklagen gegen Heranwachsende oder Erwachsene ist die Verhandlung öffentlich.
Die Rolle der Jugendgerichtshilfe
Die Jugendgerichtshilfe wird beteiligt, erforscht die Persönlichkeit und Umwelt des Beschuldigten und äußert sich zu den Maßnahmen. Sie nimmt an der Hauptverhandlung teil, um die Bedürfnisse des jugendlichen Täters zu berücksichtigen.
Auskunftserteilung
im Jugendstrafrecht
Die Registrierung jugendstrafrechtlicher Rechtsfolgen ist günstiger geregelt, als dies im Erwachsenenstrafrecht der Fall ist. Im zentralen Strafregister in Berlin werden aus dem Bereich des Jugendstrafrechts im Wesentlichen nur rechtskräftige Verurteilungen zu Jugendstrafe und Nebenstrafen, z.B. die Entziehung der Fahrerlaubnis, vermerkt.
Andererseits ist es aber für das Jugend- und Familiengericht in späteren Straf- und Erziehungsverfahren erforderlich, umfassend über alle bereits angeordneten Maßnahmen, auch Erziehungsmaßregeln und Zuchtmittel, informiert zu sein. Die Entscheidungen der Jugendgerichte, durch die Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmittel angeordnet wurden, werden daher in einem gesonderten Erziehungsregister vermerkt. Auch bestimmte Einstellungen werden in das Erziehungsregister eingetragen. Auskünfte aus dem Erziehungsregister erhalten im Wesentlichen nur die Straf- und Familiengerichte, die Staatsanwaltschaft, die Strafvollzugsbehörden und die Jugendämter.
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Häufig gestellte Fragen
Was ist das Jugendstrafrecht?
Wer fällt unter das Jugendstrafrecht?
Welche Strafen gibt es?
Wie läuft ein Jugendverfahren ab?
Was ist eine Diversion?
Wann gilt das Erwachsenenstrafrecht?
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