Anwalt für Betäubungsmittel-Strafrecht in Leipzig
Ob Vorladung, Hausdurchsuchung oder Untersuchungshaft – ich stehe Ihnen in Leipzig und bundesweit als erfahrener Straferteidiger im Betäubungsmittelstrafrecht zur Seite.
Anwalt für Betäubungsmittel-Strafrecht in Leipzig
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Rechtsanwalt für Strafrecht Torsten Stern
Zählen Sie auf meine Erfahrung und die außerordentliche Zufriedenheit meiner Mandanten.
Jahre Erfahrung
10+
Mandanten vertreten
1.000+
Rechtliche Grundlage zum Betäubungs-mittelstrafrecht
Das Betäubungsmittelstrafrecht befasst sich umfassend mit sämtlichen Straftaten, die den Umgang mit illegalen Drogen betreffen.
Der Strafrahmen reicht bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe beim Erwerb, Besitz oder der Herstellung von Betäubungsmitteln.
Erwerb von Betäubungsmitteln
Besitz von Betäubungsmitteln
Herstellen von Betäubungsmitteln
Strafverteidigung bei
BtM–Delikten
Die Verteidigung in Betäubungsmittelstrafverfahren erfordert eine durchdachte Strategie. Ein zentraler Aspekt ist die Analyse und Anfechtung der Beweise sowie die Überprüfung ihrer Legalität. Rechtswidrig erlangte Beweise können möglicherweise als unverwertbar erklärt werden.
Ich prüfe stets sorgfältig mögliche Verfahrensfehler, wie etwa fehlerhafte Belehrungen über die Aussageverweigerungsrechte oder Verletzungen des Rechts auf einen Anwalt. Solche Fehler können die Verteidigung erheblich stärken.
Verhandlungstaktiken sind ein weiterer wichtiger Bestandteil meiner Strategie. Oft versuche ich, mit der Staatsanwaltschaft Deals auszuhandeln, um Anklagepunkte zu reduzieren und mildere Strafen zu erzielen. In einigen Fällen kann auch eine Therapie oder Rehabilitation als Alternative zur Haftstrafe in Betracht gezogen werden.
Zusätzlich identifiziere ich mögliche Entlastungszeugen und bereite eine umfassende Verteidigung vor. Mein Ziel ist es, alle möglichen Verteidigungsstrategien auszuschöpfen und Ihre Rechte konsequent zu verteidigen. Vertrauen Sie auf meine Erfahrung und mein Engagement, um das bestmögliche Ergebnis für Ihren Fall zu erzielen.
Übersicht der wichtigsten Betäubungsmittel
Die dem BtMG unterfallenden Stoffe sind in den Anlagen I-III katalogmäßig aufgeführt. Diese Anlagen listen die verbotenen Substanzen nach ihrem Gefährdungspotential und medizinischen Nutzen auf. Die wichtigsten Betäubungsmittel aus Anlage I BtMG sind
Cannabis
Eine weit verbreitete Droge, die aus der Hanfpflanze gewonnen wird. Sie enthält den psychoaktiven Wirkstoff THC, der für die berauschende Wirkung verantwortlich ist. Cannabis wird sowohl als Rauschmittel als auch für medizinische Zwecke genutzt.
Mohnderivate
Diese umfassen Substanzen wie Heroin und Opium, die aus dem Milchsaft des Schlafmohns gewonnen werden. Mohnderivate haben ein hohes Suchtpotenzial und werden häufig missbräuchlich verwendet, obwohl sie in der Medizin als starke Schmerzmittel dienen können.
Kokain
Ein starkes Stimulans, das aus den Blättern des Koka-Strauchs extrahiert wird. Kokain wird oft als Pulver geschnupft oder in Form von Crack geraucht. Es hat ein hohes Abhängigkeitspotential und kann schwerwiegende gesundheitliche Folgen haben.
LSD (Lysergsäurediethylamid)
Eine synthetische Droge, die starke halluzinogene Wirkungen hervorruft. LSD wird häufig in Form von kleinen, imprägnierten Papierstücken konsumiert und ist für seine tiefgreifenden Auswirkungen auf die Wahrnehmung und das Bewusstsein bekannt.
Amphetamine
Eine Gruppe von Stimulanzien, die das zentrale Nervensystem anregen. Dazu gehören Substanzen wie Methamphetamin und MDMA (Ecstasy). Amphetamine werden sowohl missbräuchlich als Partydrogen verwendet als auch medizinisch zur Behandlung von ADHS und Narkolepsie eingesetzt
Ab wann sind Betäubungsmittel strafbar?
Es wird oft angenommen, dass der Besitz kleiner Mengen Drogen für den Eigenbedarf straffrei ist. Doch Vorsicht: Der Besitz aller im BtMG gelisteten Substanzen ist strafbar. Ab 01.04.2024 gilt eine Ausnahme nur für bis zu 25g Cannabis. Bei kleinen Mengen für den Eigenbedarf kann die Bestrafung ausgesetzt werden, dies liegt jedoch im Ermessen der Justiz und ist nicht garantiert.
Betäubungsmittel nur für Eigenbedarf in geringer Menge
Bei geringer Schuld oder fehlendem Interesse keine Strafe
Eigenbedarfsmenge bundesweit uneinheitlich geregelt
Konsequenzen des Betäubungsmittelstrafrechts
Abgesehen von Geld- oder Freiheitsstrafen, die beim unerlaubten Umgang mit Betäubungsmitteln drohen, kann eine Verurteilung auch weitreichende Auswirkungen auf andere Lebensbereiche haben. So kann beispielsweise die Fahrerlaubnisbehörde BtM-Konsumenten die Fahrerlaubnis entziehen.
Eine Verurteilung wegen einer BtM-Straftat führt zudem zwingend zu einem gesetzlichen Verbot, Kinder und Jugendliche zu beschäftigen oder auszubilden. Dies hat besonders für Pädagogen gravierende berufliche Konsequenzen.
Cannabis–Legalisierung: Was Sie jetzt wissen müssen
Die Diskussion um die Legalisierung von Cannabis und anderen Betäubungsmitteln ist in vollem Gange. Als spezialisierter Anwalt für Betäubungsmittelrecht stehe ich Ihnen in dieser dynamischen Rechtslandschaft zur Seite. Seit dem 01.04.2024 ist der Besitz von bis zu 25g Cannabis für den Eigenbedarf legal. Doch was bedeutet das für Sie?
Ich berate Sie umfassend zu den aktuellen gesetzlichen Regelungen und unterstütze Sie dabei, Ihre Rechte zu kennen und zu schützen. Mein Ziel ist es, Sie durch die komplexen rechtlichen Rahmenbedingungen zu navigieren und sicherzustellen, dass Sie bestens informiert sind.
Neben der Legalisierung von Cannabis gibt es weiterhin strenge Vorschriften für andere Betäubungsmittel wie Kokain, LSD und Amphetamine, die nach wie vor dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) unterliegen. Ich kläre Sie über die rechtlichen Konsequenzen des Besitzes und Handels auf und vertrete Ihre Interessen vor Gericht.
Meine Expertise umfasst die Verteidigung in Strafverfahren, die Beratung bei polizeilichen Durchsuchungen und die rechtliche Unterstützung bei medizinischem Cannabis. Vertrauen Sie auf meine langjährige Erfahrung und mein tiefgehendes Wissen im Betäubungsmittelrecht.
Kontaktieren Sie mich für eine individuelle Beratung und bleiben Sie auf der sicheren Seite in einem sich ständig wandelnden Rechtsgebiet. Gemeinsam setzen wir uns für Ihre Rechte ein und ich begleite Sie sicher durch alle rechtlichen Herausforderungen.
Wann ich Ihnen weiterhelfen kann
Als erfahrener Strafverteidiger stehe ich Ihnen in allen Phasen des Betäubungsmittelstrafrechts zur Seite. Von der ersten Vorladung bis hin zur Untersuchungshaft biete ich Ihnen umfassende und professionelle Unterstützung.
Vorladung
Eine Vorladung sollte ernst genommen werden. Ich berate Sie über Ihre Rechte und begleite Sie, um Ihre Interessen zu schützen.
U-Haft
Untersuchungshaft erfordert schnelle Hilfe. Ich setze mich für Ihre Freilassung ein und schütze Ihre Rechte während der Haft.
Hausdurchsuchung
Eine Durchsuchung kann belastend sein. Ich kläre Sie über Ihre Rechte auf und sorge für einen rechtmäßigen Ablauf.
Anklage
Bei einer Anklage biete ich Ihnen eine fundierte Verteidigung, analysiere die Beweislage und vertrete Sie vor Gericht.
Rechtsanwalt für Strafrecht in Leipzig
Erfahren und Effektiv - Anwalt für Strafrecht Torsten Stern
Torsten Stern ist ein auf Strafrecht spezialisierter Anwalt, der umfassende rechtliche Beratung und engagierte Verteidigung in sämtlichen strafrechtlichen Angelegenheiten bietet.
Erfahrener Rechtsanwalt für Strafrecht
Tätig in Leipzig und bundesweit
1.000+ Verhandlungen geführt, jahrelange Erfahrung
Benötigen Sie Unterstützung im Strafrecht?
Das sind Ihre nächsten Schritte.
1
Ersteinschätzung vereinbaren
Für eine unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer rechtlichen Fragen stehe ich Ihnen telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular zur Verfügung.
2
Unverbindliche Ersteinschätzung
In dem ersten Gespräch erhalten Sie eine unverbindliche und kostenlose Einschätzung Ihres Falls sowie eine Erklärung des weiteren Vorgehens.
3
Vertretung
Ihrer Interessen
Sollten Sie mir das Mandnat geben, beginne ich sofort mit der Bearbeitung Ihres Falls und vertrete Ihre Interessen, um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.
Was mich als Person und Anwalt auszeichnet
Mein Engagement für Ihre Rechte und Interessen.
Jahrelange Erfahrung
Mit über einer Dekade Erfahrung im Strafrecht stehe ich Ihnen mit umfassendem Wissen und Fachkompetenz zur Seite. Vertrauen Sie auf meine Expertise, um Ihre Rechte zu verteidigen.
Spezialisiert auf Strafrecht
Als Fachanwalt für Strafrecht konzentriere ich mich ausschließlich auf strafrechtliche Angelegenheiten. Diese Spezialisierung ermöglicht es mir, Ihnen die bestmögliche Verteidigung zu bieten.
Enge Kommunikation
Transparente und regelmäßige Kommunikation ist für mich essenziell. Ich halte Sie stets über den aktuellen Stand Ihres Verfahrens informiert und stehe Ihnen für Fragen jederzeit zur Verfügung.
Digitale Rechtsberatung
Moderne Technologie ermöglicht es mir, Ihnen flexible und effiziente Online-Beratung anzubieten – bequem von zu Hause aus, ohne dass Sie meine Kanzlei aufsuchen müssen.
Brauchen Sie strafrechtliche Unterstützung? Ich berate und vertrete Sie.
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Das sagen Mandanten über mich
Echte Erfahrungsberichte und Bewertungen von zufriedenen Mandanten.
Herr RA Stern ist zu 100% weiter zu empfehlen. !!!
Er bringt in seine Gespräche eine Ruhe und vorallem Sachlichkeit das ist absolute Spitze. Als Mandant fühlt man sich von der ersten Konsultation bis zum Urteil in den besten Händen. Ich habe schon manchmal nervige Fragen gestellt und es rollten auch mal Tränen ,aber seine kompetente und sehr freundlich Art nimmt einem Mandanten die Aufregung und Angst.
Nicht erst suchen und überlegen , wählen Sie in Rechtsangelegenheiten Herrn RA T. STERN.
S.K.
Bewertung auf Anwalt.de
Ich war sehr zufrieden mit der Betreuung durch Herrn Stern. Er ist zu jeder Tageszeit erreichbar, antwortet schnell und ausführlich auf verschiedene Anliegen und Fragen und leitet alle Schriftsätze, etc. direkt weiter. Ebenso positiv ist seine Art die Sachverhalte geduldig und trotz mehrmaligen Nachfragens zu erklären. Vor allem seine umfangreiche und realistische Beurteilung und Einschätzung der Sachlage habe ich sehr geschätzt.
Alles in allem empfehle ich Herrn Stern zu 100 Prozent weiter. Vielen Dank noch einmal.
M. B.
Bewertung auf Anwalt.de
Ich kann Herrn Rechtsanwalt Stern nur wärmstens empfehlen. Er hat mich in einer prüfungsrechtlichen Angelegenheit vertreten. Die Angelegenheit erstreckte sich über viele Jahre hinweg. Zu Beginn hat mich Herr Stern zu einem persönlichen Gespräch in sein Büro eingeladen. […] Insbesondere war Herr Stern auch bemüht, die Angelegenheit im Vergleichswege zu erledigen, um einen jahrelangen Prozess und hohe Anwaltskosten zu vermeiden. Eine gütliche Verfahrenserledigung scheiterte jedoch an dem Verhalten der Gegenseite. Ich habe mich bei Herrn Stern rundum gut aufgehoben gefühlt [...]
S. W.
Bewertung auf Anwalt.de
Bußgeldverfahren - Rotlichtverstoß
Das Verfahren wurde eingestellt. Offensichtlich die richtige Strategie und Beharrlichkeit vom Anwalt.
R. H.
Bewertung auf Anwalt.de
Herr Stern hat eine ehrliche Art und ich habe seine guten Ratschläge befolgt.
R. U.
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Rechtsanwalt Torsten Stern
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Häufig gestellte Fragen
Was sind die Strafen für Drogenbesitz?
Der Besitz von Betäubungsmitteln kann je nach Menge und Art des Stoffes zu Geldstrafen oder Freiheitsstrafen führen. Die Strafen variieren stark und hängen von den spezifischen Umständen des Falls ab, wie z. B. der Vorstrafenregister des Angeklagten und ob es sich um Eigenverbrauch oder eine größere Menge handelt.
Unterschied Besitz, Herstellung und Handel?
Besitz bezieht sich auf das Haben von Betäubungsmitteln ohne Absicht, diese weiterzugeben. Herstellung umfasst die Produktion von Drogen, was als schwerwiegender betrachtet wird. Handel bedeutet der Verkauf oder Vertrieb von Drogen und wird am härtesten bestraft, da es eine größere Gefährdung der Gesellschaft darstellt.
Welche Strafen bei Drogenverstößen?
Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz können Geldbußen bis hin zu mehrjährigen Haftstrafen nach sich ziehen. Die Höhe der Strafe hängt von Faktoren wie der Art und Menge der Drogen sowie den genauen Umständen des Vergehens ab. Auch besondere Umstände, wie die Beteiligung Minderjähriger oder organisierter Kriminalität, spielen eine Rolle.
Rechte bei Verhaftung wegen Drogenverstoßes?
Wenn Sie wegen eines Betäubungsmitteldelikts verhaftet werden, haben Sie das Recht auf einen Anwalt, das Recht zu schweigen und das Recht auf eine faire und zügige Gerichtsverhandlung. Es ist wichtig, diese Rechte von Anfang an zu nutzen, um Ihre rechtliche Position zu schützen.
Wie läuft ein Drogenprozess ab?
Ein typischer Gerichtsprozess im Betäubungsmittelstrafrecht beginnt mit der Anklageerhebung, gefolgt von der Beweisaufnahme und den Plädoyers der Anwälte. Danach fällt das Gericht ein Urteil. In vielen Fällen gibt es auch Vorverhandlungen, in denen z. B. Strafmilderung durch Geständnisse oder Absprachen möglich sind.
Verteidigungsstrategien bei Drogenanklagen?
Zu den möglichen Verteidigungsstrategien gehören das Anfechten der Beweise, das Bestreiten der Verkaufsabsicht oder die Geltendmachung von Verfahrensfehlern. Eine sorgfältige Prüfung der polizeilichen Ermittlungen und der eingesetzten Methoden kann ebenfalls zu einer erfolgreichen Verteidigung beitragen. Jede Strategie muss individuell an den Fall angepasst werden.
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