Wesentliche Merkmale der Berufung
Komplette Neuaufnahme von Beweisen
Möglichkeit, neue Zeugen vorzubringen
Überprüfung von Tatsachen und rechtlichen Bewertungen
Mündliche Verhandlung
Bei der Berufung gilt das Verschlechterungsverbot, wenn sie nur vom Angeklagten eingelegt wurde. Dies bedeutet, dass das neue Urteil nicht härter ausfallen darf als das ursprüngliche. Die Berufung muss innerhalb einer Woche nach der Urteilsverkündung eingelegt werden.
Die Revision: Fokus auf Rechtsfehler
Im Gegensatz zur Berufung konzentriert sich die Revision ausschließlich auf die rechtliche Überprüfung des Urteils. Sie kann sowohl gegen Urteile des Amtsgerichts als auch des Landgerichts eingelegt werden.
Charakteristika der Revision:
Prüfung nur auf Rechtsfehler
Keine neue Beweisaufnahme
Meist schriftliches Verfahren
Zuständigkeit beim Oberlandesgericht oder Bundesgerichtshof
Die Revision untersucht, ob das Gericht Verfahrensvorschriften verletzt oder das Recht falsch angewendet hat. Bei erfolgreicher Revision wird der Fall oft zur erneuten Verhandlung an das ursprüngliche Gericht zurückverwiesen.