24. Juni 2024
Diebstahlvorwurf - Was Sie jetzt wissen und tun sollten
Sie werden des Diebstahls beschuldigt oder haben eine Anzeige erhalten? In dieser schwierigen Situation ist es wichtig, ruhig zu bleiben und die richtigen Schritte zu unternehmen. Dieser Artikel soll Ihnen einen Überblick geben, was Diebstahl im rechtlichen Sinne bedeutet, welche Konsequenzen drohen können und wie Sie am besten vorgehen.
Torsten Stern
Rechtsanwalt für Strafrecht
Was gilt rechtlich als Diebstahl?
Laut § 242 StGB begeht einen Diebstahl, wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, sie sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen. Wichtig zu wissen:
- Es muss sich um eine fremde Sache handeln, die jemand anderem gehört.
- Die Sache muss beweglich sein (z.B. kein Haus oder Grundstück).
- Es muss eine Wegnahme stattfinden, also ein Bruch fremden und Begründung neuen Gewahrsams.
- Der Täter muss die Absicht haben, sich die Sache dauerhaft anzueignen.

Welche Strafen drohen bei Diebstahl?
Die Strafe für einen einfachen Diebstahl nach § 242 StGB kann eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren sein. Bei besonders schweren Fällen (z.B. Einbruchdiebstahl oder Bandendiebstahl) kann die Strafe sogar bis zu 10 Jahre Freiheitsstrafe betragen.
Die konkrete Strafe hängt von vielen Faktoren ab:
- Wert des gestohlenen Gegenstands
- Vorstrafen des Täters
- Tatmotivation (z.B. Notlage oder Bereicherungsabsicht)
- Nachtatverhalten (z.B. Geständnis, Wiedergutmachung)
Bei geringwertigen Sachen (unter ca. 25-50 Euro) und Ersttätern wird das Verfahren häufig eingestellt.

Was sollten Sie jetzt tun?
1. Bewahren Sie Ruhe! Eine Anzeige ist noch keine Verurteilung.
2. Schweigen Sie zunächst: Machen Sie keine voreiligen Aussagen gegenüber der Polizei oder anderen Beteiligten. Sie haben das Recht zu schweigen und müssen sich nicht selbst belasten.
3. Dokumentieren Sie den Vorfall: Notieren Sie sich alle relevanten Informationen zum Tathergang.
4. Suchen Sie rechtlichen Beistand: Kontaktieren Sie umgehend einen erfahrenen Strafverteidiger. Nur er kann Ihre Situation richtig einschätzen und die beste Verteidigungsstrategie entwickeln.
5. Keine Polizeivorladung? Nicht hingehen! Sie müssen einer polizeilichen Vorladung nicht Folge leisten. Nur Vorladungen der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts sind verpflichtend.
6. Akteneinsicht beantragen: Ihr Anwalt kann Einsicht in die Ermittlungsakte nehmen. So erfahren Sie, was Ihnen genau vorgeworfen wird.
Rechtsanwalt Torsten Stern
Rechtsanwalt für Strafrecht in Leipzig und Bundesweit
Torsten Stern ist ein auf Strafrecht spezialisierter Anwalt, der eine umfassende rechtliche Beratung und engagierte Verteidigung bietet.
Strategische und zielgerichtete Verteidigung
Mandantenbetreuung in Leipzig und Bundesweit
1.000+ Verhandlungen und jahrelange Erfahrung
Mögliche Verteidigungsstrategien
Je nach Einzelfall gibt es verschiedene Verteidigungsmöglichkeiten. Ihr Anwalt wird prüfen, ob:
- alle Tatbestandsmerkmale des Diebstahls erfüllt sind
- es sich möglicherweise nur um eine straflose Gebrauchsanmaßung handelt
- Rechtfertigungsgründe vorliegen
- das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt werden kann
- eine Verfahrenseinstellung gegen Auflagen möglich ist

Verjährung von Diebstahl
Die Verfolgungsverjährung für einfachen und besonders schweren Diebstahl beträgt 5 Jahre. Bei Diebstahl mit Waffen oder Bandendiebstahl sind es 10 Jahre. Die Frist beginnt mit Beendigung der Tat, kann aber durch bestimmte Ermittlungsmaßnahmen unterbrochen werden.

Fazit
Ein Diebstahlvorwurf ist eine ernste Angelegenheit, aber kein Grund zur Panik. Mit der richtigen Herangehensweise und professioneller Unterstützung können Sie Ihre Rechte wahren und oft zu einem positiven Ausgang kommen.
Es ist wichtig, sich frühzeitig rechtlichen Beistand zu suchen – dies kann den entscheidenden Unterschied machen. Ein erfahrener Strafverteidiger kann Ihnen helfen, die Konsequenzen zu minimieren und möglicherweise sogar eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen.
Denken Sie daran: Sie haben Rechte im Strafverfahren. Nutzen Sie diese, um sich bestmöglich zu verteidigen. Mit der richtigen Unterstützung können Sie diese schwierige Situation meistern und hoffentlich bald hinter sich lassen.
Als spezialisierter Strafverteidiger stehe ich Ihnen in solchen Situationen zur Seite. Wenn Sie mit einem Diebstahlvorwurf konfrontiert sind, können Sie sich an mich wenden. Ich biete Ihnen eine umfassende rechtliche Beratung, entwickle mit Ihnen eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie und vertrete Ihre Interessen konsequent im gesamten Verfahren. Eine zeitnahe Kontaktaufnahme kann entscheidend sein, um Ihre Rechte von Anfang an zu schützen und die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen.
Kontaktieren Sie mich für Hilfe bei strafrechtlichen Angelegenheiten.
Rufen Sie mich an, senden Sie eine E-Mail oder nutzen Sie das Kontaktformular. Ich stehe Ihnen beratend und vertretend zur Seite.
Rechtsanwalt Torsten Stern
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht
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