Was gilt rechtlich als Diebstahl?
Laut § 242 StGB begeht einen Diebstahl, wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, sie sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen. Wichtig zu wissen:
- Es muss sich um eine fremde Sache handeln, die jemand anderem gehört.
- Die Sache muss beweglich sein (z.B. kein Haus oder Grundstück).
- Es muss eine Wegnahme stattfinden, also ein Bruch fremden und Begründung neuen Gewahrsams.
- Der Täter muss die Absicht haben, sich die Sache dauerhaft anzueignen.
Welche Strafen drohen bei Diebstahl?
Die Strafe für einen einfachen Diebstahl nach § 242 StGB kann eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren sein. Bei besonders schweren Fällen (z.B. Einbruchdiebstahl oder Bandendiebstahl) kann die Strafe sogar bis zu 10 Jahre Freiheitsstrafe betragen.
Die konkrete Strafe hängt von vielen Faktoren ab:
- Wert des gestohlenen Gegenstands
- Vorstrafen des Täters
- Tatmotivation (z.B. Notlage oder Bereicherungsabsicht)
- Nachtatverhalten (z.B. Geständnis, Wiedergutmachung)
Bei geringwertigen Sachen (unter ca. 25-50 Euro) und Ersttätern wird das Verfahren häufig eingestellt.
Was sollten Sie jetzt tun?
1. Bewahren Sie Ruhe! Eine Anzeige ist noch keine Verurteilung.
2. Schweigen Sie zunächst: Machen Sie keine voreiligen Aussagen gegenüber der Polizei oder anderen Beteiligten. Sie haben das Recht zu schweigen und müssen sich nicht selbst belasten.
3. Dokumentieren Sie den Vorfall: Notieren Sie sich alle relevanten Informationen zum Tathergang.
4. Suchen Sie rechtlichen Beistand: Kontaktieren Sie umgehend einen erfahrenen Strafverteidiger. Nur er kann Ihre Situation richtig einschätzen und die beste Verteidigungsstrategie entwickeln.
5. Keine Polizeivorladung? Nicht hingehen! Sie müssen einer polizeilichen Vorladung nicht Folge leisten. Nur Vorladungen der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts sind verpflichtend.
6. Akteneinsicht beantragen: Ihr Anwalt kann Einsicht in die Ermittlungsakte nehmen. So erfahren Sie, was Ihnen genau vorgeworfen wird.