Rechtliche Grundlagen: Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG)
Das Betäubungsmittelgesetz regelt den Umgang mit Drogen in Deutschland. Wichtig zu wissen: Der reine Konsum von Drogen ist nicht strafbar. Allerdings sind der Besitz, Erwerb und die Weitergabe von Betäubungsmitteln strafbare Handlungen.
Strafen für Drogenbesitz
Der Besitz von Drogen ist in Deutschland grundsätzlich strafbar. Die Strafen können je nach Art und Menge der Drogen variieren:
- Geldstrafe
- Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren
Wichtige Faktoren für das Strafmaß sind:
1. Art der Droge (weiche oder harte Drogen)
2. Menge der Drogen
3. Vorstrafen des Beschuldigten
Die "geringe Menge" und ihre Bedeutung
Bei geringen Mengen zum Eigenkonsum kann das Verfahren oft eingestellt werden. Was als "geringe Menge" gilt, unterscheidet sich je nach Bundesland und Drogenart:
- Cannabis: 6-15g (je nach Bundesland)
- Kokain: bis zu 0,3g in manchen Bundesländern
- Andere harte Drogen: Einstellung meist nicht möglich
Besonderheiten bei Cannabis
Mit dem neuen Cannabisgesetz (CanG) wurden die Regelungen für Cannabis teilweise gelockert:
- Erlaubt: Besitz von bis zu 25g in der Öffentlichkeit
- Erlaubt: Besitz von bis zu 50g am Wohnsitz
- Erlaubt: Anbau von bis zu 3 Cannabispflanzen zum Eigenkonsum
Überschreitung dieser Grenzen kann als Ordnungswidrigkeit oder Straftat geahndet werden.