01. August 2024
Strafen bei Drogenkonsum: Welche Konsequenzen drohen Konsumenten?
Der Konsum illegaler Drogen ist in Deutschland nicht nur ein gesundheitliches, sondern auch ein rechtliches Risiko. In diesem Artikel erläutern wir, welche strafrechtlichen Folgen Drogenkonsumenten erwarten können. Falls Sie Informationen zu den Strafen für Drogenhandel suchen, finden Sie diese in unserem Artikel [Strafen bei Drogenhandel: Was droht Dealern in Deutschland?]().
Torsten Stern
Rechtsanwalt für Strafrecht
Rechtliche Grundlagen: Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG)
Das Betäubungsmittelgesetz regelt den Umgang mit Drogen in Deutschland. Wichtig zu wissen: Der reine Konsum von Drogen ist nicht strafbar. Allerdings sind der Besitz, Erwerb und die Weitergabe von Betäubungsmitteln strafbare Handlungen.

Strafen für Drogenbesitz
Der Besitz von Drogen ist in Deutschland grundsätzlich strafbar. Die Strafen können je nach Art und Menge der Drogen variieren:
- Geldstrafe
- Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren
Wichtige Faktoren für das Strafmaß sind:
1. Art der Droge (weiche oder harte Drogen)
2. Menge der Drogen
3. Vorstrafen des Beschuldigten

Die "geringe Menge" und ihre Bedeutung
Bei geringen Mengen zum Eigenkonsum kann das Verfahren oft eingestellt werden. Was als "geringe Menge" gilt, unterscheidet sich je nach Bundesland und Drogenart:
- Cannabis: 6-15g (je nach Bundesland)
- Kokain: bis zu 0,3g in manchen Bundesländern
- Andere harte Drogen: Einstellung meist nicht möglich

Besonderheiten bei Cannabis
Mit dem neuen Cannabisgesetz (CanG) wurden die Regelungen für Cannabis teilweise gelockert:
- Erlaubt: Besitz von bis zu 25g in der Öffentlichkeit
- Erlaubt: Besitz von bis zu 50g am Wohnsitz
- Erlaubt: Anbau von bis zu 3 Cannabispflanzen zum Eigenkonsum
Überschreitung dieser Grenzen kann als Ordnungswidrigkeit oder Straftat geahndet werden.
Rechtsanwalt Torsten Stern
Rechtsanwalt für Strafrecht in Leipzig und Bundesweit
Torsten Stern ist ein auf Strafrecht spezialisierter Anwalt, der eine umfassende rechtliche Beratung und engagierte Verteidigung bietet.
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Strafen für andere drogenbezogene Handlungen
Neben dem Besitz sind auch andere Handlungen im Zusammenhang mit Drogen strafbar:
- Erwerb von Drogen
- Anbau von Drogen (außer Cannabis in begrenztem Umfang)
- Herstellung von Drogen
- Weitergabe von Drogen (auch unentgeltlich)
Die Strafen für diese Handlungen können höher ausfallen als für den bloßen Besitz.

Jugendliche und Heranwachsende
Für junge Menschen gelten besondere Regelungen:
- Unter 14 Jahren: keine Strafbarkeit
- 14-17 Jahre: Anwendung des Jugendstrafrechts
- 18-20 Jahre: Je nach Reifegrad Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht
Das Jugendstrafrecht setzt den Fokus auf Erziehung und Resozialisierung statt auf harte Bestrafung.
Alternativen zur Bestrafung: Therapie statt Strafe
Das BtMG bietet die Möglichkeit, eine Therapie anstelle einer Haftstrafe zu absolvieren. Voraussetzungen:
- Freiheitsstrafe von nicht mehr als 2 Jahren
- Nachweis, dass die Tat aufgrund einer Drogenabhängigkeit begangen wurde
- Bereitschaft zur Therapie

Verteidigungsmöglichkeiten und rechtliche Unterstützung
Bei einem Verfahren wegen Drogenbesitzes oder -konsums ist es ratsam, sich frühzeitig rechtlichen Beistand zu suchen. Ein erfahrener Anwalt kann:
- Die Möglichkeit einer Verfahrenseinstellung prüfen
- Auf eine milde Strafe hinwirken
- Die Option "Therapie statt Strafe" ausloten
- Die Rechte des Beschuldigten im Verfahren wahren

Fazit
Obwohl der reine Konsum von Drogen in Deutschland nicht strafbar ist, können der Besitz und andere damit verbundene Handlungen erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Die Strafen reichen von Geldstrafen bis hin zu mehrjährigen Haftstrafen, abhängig von Art und Menge der Drogen sowie den individuellen Umständen.
Die teilweise Legalisierung von Cannabis hat die Situation für Cannabiskonsumenten etwas entschärft, aber auch hier gibt es klare Grenzen. Für alle anderen Drogen gelten weiterhin strenge Regeln. Betroffene sollten die rechtlichen Risiken ernst nehmen und sich im Falle einer Beschuldigung umgehend an einen spezialisierten Rechtsanwalt wenden. Nur so können die Chancen auf ein milderes Urteil oder eine Einstellung des Verfahrens gewahrt werden.
Wenn Sie mit einem Vorwurf im Zusammenhang mit Drogen konfrontiert sind oder Fragen zu diesem komplexen Rechtsgebiet haben, stehe ich Ihnen als spezialisierter Strafverteidiger zur Seite. Eine frühzeitige und kompetente Rechtsberatung kann in solchen Fällen entscheidend sein. Kontaktieren Sie mich für eine vertrauliche Einschätzung Ihrer Situation und lassen Sie uns gemeinsam eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie entwickeln.
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Rechtsanwalt Torsten Stern
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht
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