Was ist eine Gegenanzeige?
Eine Gegenanzeige ist ein juristisches Mittel, mit dem sich ein Beschuldigter gegen den ursprünglichen Kläger wendet. Es gibt zwei Hauptszenarien, in denen von einer Gegenanzeige gesprochen wird:
1. Der Beschuldigte wirft dem Kläger die gleiche Tat vor.
2. Der Beschuldigte wirft dem Kläger eine falsche Verdächtigung vor.
Im ersten Fall könnte es sich beispielsweise um eine Situation handeln, in der beide Parteien sich gegenseitig der Körperverletzung beschuldigen. Im zweiten Fall geht es darum, dass der ursprüngliche Kläger wissentlich falsche Angaben gemacht hat, um dem Beschuldigten zu schaden.
Wann macht eine Gegenanzeige Sinn?
Eine Gegenanzeige kann in verschiedenen Situationen sinnvoll sein:
1. Bei kleineren Rechtsstreitigkeiten: Gerade bei Fällen von geringem öffentlichen Interesse oder niedrigem Streitwert sind Gerichte oft geneigt, die Parteien auf den Privatklageweg oder an Schlichtungsstellen zu verweisen. Eine Gegenanzeige kann hier dazu führen, dass das Verfahren komplett eingestellt wird.
2. Bei falscher Verdächtigung: Wenn jemand wissentlich eine falsche Anzeige erstattet, um dem Beschuldigten zu schaden, kann eine Gegenanzeige wegen falscher Verdächtigung angebracht sein.
3. In Sexualstraf- oder Gewaltverfahren: Hier kann eine Gegenanzeige sinnvoll sein, wenn man unschuldig ist und starke Anhaltspunkte dafür hat, dass die anzeigende Person absichtlich falsche Angaben macht.
Voraussetzungen für eine erfolgreiche Gegenanzeige
Damit eine Gegenanzeige wegen falscher Verdächtigung Erfolg hat, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:
1. Die Verdächtigung muss objektiv falsch sein.
2. Der ursprüngliche Kläger muss vorsätzlich gehandelt haben, also wissentlich falsche Angaben gemacht haben.
3. Es müssen Beweise für den vorsätzlichen Charakter der falschen Anzeige vorliegen.