20. Mai 2024
Schuldunfähigkeit im Strafrecht: Was Sie wissen müssen
Die Frage der Schuldfähigkeit ist im Strafrecht von immenser Bedeutung. Sie kann den Ausgang eines Verfahrens maßgeblich beeinflussen und sogar darüber entscheiden, ob eine Person überhaupt bestraft wird. In vielen Fällen kann die Feststellung einer verminderten Schuldfähigkeit oder gar Schuldunfähigkeit zu einer deutlichen Reduzierung des Strafmaßes führen. Daher ist es unerlässlich, diesen Aspekt in jedem Strafverfahren genau zu prüfen.
Ob Sie selbst oder jemand, den Sie kennen, in eine Situation geraten sind, in der die Schuldfähigkeit infrage stehen könnte - es lohnt sich, genau hinzuschauen. Denn die rechtlichen Konsequenzen können erheblich sein. In diesem Artikel erklären wir Ihnen die wichtigsten Aspekte der Schuldunfähigkeit und verminderten Schuldfähigkeit im deutschen Strafrecht.
Torsten Stern
Rechtsanwalt für Strafrecht
Was bedeutet Schuldunfähigkeit?
Im Strafrecht gilt der Grundsatz "keine Strafe ohne Schuld". Das bedeutet, dass eine Person nur bestraft werden kann, wenn sie zum Zeitpunkt der Tat schuldfähig war. Aber wann genau ist jemand schuldunfähig?

§ 20 StGB definiert Schuldunfähigkeit wie folgt:
"Ohne Schuld handelt, wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung oder wegen einer Intelligenzminderung oder einer schweren anderen seelischen Störung unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln."
Um als schuldunfähig zu gelten, müssen also folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
1. Es liegt einer der genannten Defekte vor (z.B. krankhafte seelische Störung).
2. Aufgrund dieses Defekts konnte die Person das Unrecht der Tat nicht einsehen.
3. Oder: Die Person konnte trotz Einsicht ihr Handeln nicht steuern.
Rechtsanwalt Torsten Stern
Rechtsanwalt für Strafrecht in Leipzig und Bundesweit
Torsten Stern ist ein auf Strafrecht spezialisierter Anwalt, der eine umfassende rechtliche Beratung und engagierte Verteidigung bietet.
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Verminderte Schuldfähigkeit - ein Zwischenschritt
Neben der vollständigen Schuldunfähigkeit kennt das Strafrecht auch die verminderte Schuldfähigkeit (§ 21 StGB). Diese liegt vor, wenn:
- Die Fähigkeit, das Unrecht einzusehen oder danach zu handeln, erheblich vermindert war.
- Diese Verminderung auf einem der in § 20 StGB genannten Gründe beruht.
Bei verminderter Schuldfähigkeit kann das Gericht die Strafe mildern.

Der Sonderfall Alkohol: Ab wann bin ich schuldunfähig?
Viele fragen sich: "Ab wie viel Promille bin ich schuldunfähig?" Hier einige Richtwerte:
- Ab 3,0 Promille: Mögliche Schuldunfähigkeit
- Ab 2,0 Promille: Mögliche verminderte Schuldfähigkeit

Bei Tötungsdelikten gelten leicht höhere Werte:
- Ab 3,3 Promille: Mögliche Schuldunfähigkeit
- Ab 2,2 Promille: Mögliche verminderte Schuldfähigkeit
Wichtig: Diese Werte sind nur Richtwerte! Es kommt immer auf den Einzelfall an. Faktoren wie Alkoholgewöhnung, Verhalten bei der Tat oder zusätzlicher Drogenkonsum spielen eine Rolle.
Was bedeutet das für Sie?
Wenn Sie in eine Situation geraten, in der Ihre Schuldfähigkeit in Frage steht:
1. Schweigen Sie zunächst gegenüber den Ermittlungsbehörden.
2. Kontaktieren Sie umgehend einen erfahrenen Strafverteidiger.
3. Schildern Sie Ihrem Anwalt alle Umstände, die Ihre Schuldfähigkeit beeinträchtigt haben könnten.
Ein versierter Strafverteidiger kann prüfen, ob in Ihrem Fall Schuldunfähigkeit oder verminderte Schuldfähigkeit vorliegt und dies vor Gericht geltend machen.

Fazit
Die Frage der Schuldfähigkeit ist komplex und kann erhebliche Auswirkungen auf ein Strafverfahren haben. Lassen Sie sich daher unbedingt von einem Experten beraten, wenn Sie in eine solche Situation geraten. Nur so können Sie sicherstellen, dass alle Aspekte Ihrer individuellen Lage berücksichtigt werden.
Als erfahrener Strafverteidiger bin ich mit den Feinheiten und rechtlichen Implikationen der Schuldfähigkeit bestens vertraut. Ich kann Ihnen eine fundierte Einschätzung Ihrer Situation geben und Sie durch alle Phasen des Strafverfahrens begleiten.
Haben Sie Fragen zur Schuldunfähigkeit oder benötigen Sie Unterstützung in einem Strafverfahren? Ich stehe Ihnen für eine individuelle Beratung zur Verfügung. Gemeinsam können wir Ihre rechtlichen Optionen durchgehen und die beste Strategie für Ihren Fall entwickeln.
Kontaktieren Sie mich für Hilfe bei strafrechtlichen Angelegenheiten.
Rufen Sie mich an, senden Sie eine E-Mail oder nutzen Sie das Kontaktformular. Ich stehe Ihnen beratend und vertretend zur Seite.
Rechtsanwalt Torsten Stern
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht
Kontakt
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